Riester-Rente: Diese Fristen sollten Sparer kennen

Die Riester-Rente bietet Sparern staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen. Um diese Vorteile optimal zu nutzen, ist es wichtig, das Riester-Jahr im Blick zu behalten und bestimmte Fristen einzuhalten

Ab Ende Februar: Jahresbescheinigung prüfen

Zu Beginn des Jahres erhalten Riester-Sparer von ihrem Anbieter eine Jahresbescheinigung. Dieses Dokument listet die im Vorjahr geleisteten Beiträge sowie die gutgeschriebenen Zulagen auf. Es dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt und sollte daher sorgfältig auf Richtigkeit überprüft werden. Bei Unstimmigkeiten ist eine zeitnahe Klärung mit dem Anbieter ratsam.

Bis 31. Juli: Steuererklärung abgeben

Riester-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierfür ist die Anlage AV (Altersvorsorge) auszufüllen. Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.100 Euro jährlich, inklusive der erhaltenen Zulagen. Die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres ist entscheidend, um von möglichen Steuervorteilen zu profitieren.

Bis 31. Dezember: Zulageantrag stellen

Um die staatliche Zulage zu erhalten, muss ein Zulageantrag gestellt werden. Hierfür haben Sparer zwei Jahre Zeit. Beispielsweise endet die Frist für das Beitragsjahr 2023 am 31. Dezember 2025. Einige Anbieter bieten einen Dauerzulageantrag an, wodurch der Antrag automatisch jährlich gestellt wird. Es ist jedoch empfehlenswert, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Voraussetzungen für die Zulagengewährung erfüllt sind, insbesondere bei Änderungen der persönlichen Lebensumstände.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an. Service-Telefon: 05362/50250-00.

Die in Wolfsburg-Fallersleben ansässige unabhängige Finanzberatungskanzlei, HEUBERGER Finanzdienste, ist spezialisiert auf den Bereich der Immobilienfinanzierungen, mit allen Durchführungswegen. Neben dem Bereich der Existenzabsicherungen sowie der unabhängigen Finanz- & Ruhestandsplanung stellt die Tätigkeit als Versicherungsmakler einen Tätigkeitsschwerpunkt dar.

Mehr Informationen: www.heuberger-finanzdienste.de

Fordern Sie hier ein unabhängiges Beratungsgespräch an. Kontakt

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Heuberger

Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Fachbuchautor & Herausgeber
Inhaber

HEUBERGER Finanzdienste
unabhängige Finanzberatung

Denkmalplatz 3a
D-38442 Wolfsburg-Fallersleben

Telefon: 0049 (0) 53 62 / 50 250 - 00
Telefax: 0049 (0) 53 62 / 50 250 - 25

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!