Rechtsschutzversicherung: Die Balance ist zurück
Jahre voller Klagewellen liegen hinter der Rechtsschutzversicherung – vom Diesel- und Abgasskandal bis zur Corona-Pandemie. Nach Jahren im Krisenmodus kehrt nun Ruhe ein: 2024 zeigen die Zahlen eine Branche, die sich erholt hat, stabil wirtschaftet und wieder im Gleichgewicht ist.
Selten stand eine Versicherungssparte so oft im Zentrum gesellschaftlicher Krisen wie die Rechtsschutzversicherung. Kaum war die Banken- und Finanzkrise überstanden, traf sie ab 2015 der Diesel- und Abgasskandal mit voller Wucht. Hunderttausende Versicherte suchten juristischen Beistand gegen Autohersteller, die Streitwerte summierten sich auf über 10,8 Milliarden Euro. Für Anwälte, Gerichte und Gutachten mussten die Versicherer in diesem Zusammenhang rund 1,5 Milliarden Euro aufbringen – ein Kostenblock, der die Branche jahrelang belastete.
VERSICHERUNG IM WINTERSCHLAF: SO BLEIBT DER OLDTIMER GESCHÜTZT
Oldtimer boomen und das nicht nur als Hobby, sondern auch als Wertanlage. Der Bestand historischer Fahrzeuge in Deutschland ist erneut deutlich gestiegen. Doch mit dem Ende der Saison beginnt für viele Liebhaber die Zeit des richtigen Einwinterns. Ein wichtiger Part ist hier der Versicherungsschutz für den Stillstand.
FAKTEN ZUR PRIVATEN BASIS-RENTENVERSICHERUNG: WARUM WERTET EINE MINI-BU-RENTE DEN ALTERSVORSORGEVERTRAG AUF?
Die Absicherung der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist gleichermaßen für Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler und Selbstständige eine wichtige wie existenzsichernde Vorsorgemaßnahme. Im Rahmen der privaten Vorsorge kann der Versicherungsschutz wahlweise mit einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 3 oder auch in Verbindung mit einer steuerlich geförderten Basis-Rentenversicherung abgebildet werden. Während für Versicherungsverträge der Versorgungsschicht 3 eine weitgehende Gestaltungsfreiheit besteht, müssen bei der Absicherung des BU-Risikos in der Versorgungsschicht 1 einige Rahmenbedingungen beachtet werden. So muss beispielsweise der auf die Absicherung der BU-Rente entfallende Beitragsanteil immer < 50 Prozent des Gesamtbeitrages sein und die Auszahlung von Versicherungsleistungen darf nur rentenförmig erfolgen.
RECHTSCHUTZVERSICHERUNG: WENN DER STREIT ESKALIERT
Ein Streit im Bierzelt kann schnell vor Gericht enden. Kommt es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, greift nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz – Standard-Tarife decken solche Fälle in der Regel nicht ab. Wird dem Betroffenen Vorsatz oder gar ein Verbrechen vorgeworfen, entfällt der Versicherungsschutz vollständig.
WENN DIE BLÄTTER FALLEN: WER MUSS IM HERBST FEGEN?
Rutschige Bürgersteige sind im Herbst keine Seltenheit. Doch wer haftet, wenn ein Unfall passiert – und wer ist überhaupt fürs Fegen verantwortlich?
Mit dem Herbst kommt nicht nur buntes Laub, sondern auch eine erhöhte Unfallgefahr. Feuchte Blätter verwandeln Gehwege schnell in rutschige Flächen. Wer dafür sorgen muss, dass niemand zu Schaden kommt, ist in den Satzungen der Kommunen festgelegt. In der Regel sind Eigentümer verpflichtet, angrenzende Gehwege sauber zu halten. Sie können diese Pflicht jedoch vertraglich an Mieter weitergeben. Wer sich dauerhaft weigert, Laub zu beseitigen, riskiert ein Bußgeld.
Kommt es zu einem Unfall, kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Stürzt etwa ein Passant und verletzt sich, können Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls oder sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schadensfälle.
Wie im Einzelfall entschieden wird, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab. Gerichte prüfen, ob die Reinigungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und ob ein Mitverschulden des Gestürzten vorliegt. Fest steht: Regelmäßiges Fegen ist nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch der Sicherheit.
PRIVATHAFTPFLICHT: WENN DER SPASS TEUER WIRD
Auch abseits der Straße kann Alkohol teuer werden. Wer etwa im Festzelt das Smartphone des Nachbarn mit einer Bierdusche trifft oder beim Tanzen das Inventar beschädigt, kann auf seine Privathaftpflichtversicherung hoffen – aber nicht immer. „In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police“, erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Während Getränkeflecken oder Risse im Dirndl meist versichert sind, gelten Abnutzung oder Schweißspuren als Gebrauchsschäden – und bleiben damit unversichert.
ZAHNZUSATZ- UND UNFALLVERSICHERUNG: WENN DIE WIESN SCHMERZHAFT WIRD
Ein Sturz von der Bierbank kann nicht nur peinlich, sondern auch kostspielig sein. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten häufig auch dann, wenn Alkohol im Spiel war – vorausgesetzt, der Vertrag deckt Zahnersatz zu 100 Prozent ab.
Anders bei der Unfallversicherung: Hier hängt die Leistung vom Tarif ab. Viele Anbieter schließen Alkoholunfälle unter dem Begriff „Bewusstseinsstörung“ aus. Nur wer spezielle Bausteine wie Sofortleistungen bei Knochenbrüchen oder Tagegelder vereinbart hat, kann auf Entschädigung hoffen.
VERSICHERUNGSSCHUTZ AUF VOLKSFESTEN: WENN PROMILLE ZUM PROBLEM WERDEN
Ein Prosit auf die Gemütlichkeit – aber besser mit Maß: Sobald Alkohol im Spiel ist, kann der Versicherungsschutz schnell bröckeln. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Verivox, die typische Wiesn-Szenarien unter die Lupe genommen hat. Ergebnis: Bei vier von fünf Versicherungen kann der Schutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.
Kfz-Versicherung: Ab 0,3 Promille drohen Konsequenzen
Wer nach dem Volksfest ins Auto steigt, riskiert mehr als nur den Führerschein. Bereits ab 0,3 Promille und ersten Ausfallerscheinungen kann ein Unfall zu strafrechtlichen Folgen führen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückholen. In der Vollkasko droht sogar ein Totalausfall – je nach Promillewert darf die Versicherung ihre Leistung vollständig kürzen.
