WENN DIE BLÄTTER FALLEN: WER MUSS IM HERBST FEGEN?

Rutschige Bürgersteige sind im Herbst keine Seltenheit. Doch wer haftet, wenn ein Unfall passiert – und wer ist überhaupt fürs Fegen verantwortlich?

Mit dem Herbst kommt nicht nur buntes Laub, sondern auch eine erhöhte Unfallgefahr. Feuchte Blätter verwandeln Gehwege schnell in rutschige Flächen. Wer dafür sorgen muss, dass niemand zu Schaden kommt, ist in den Satzungen der Kommunen festgelegt. In der Regel sind Eigentümer verpflichtet, angrenzende Gehwege sauber zu halten. Sie können diese Pflicht jedoch vertraglich an Mieter weitergeben. Wer sich dauerhaft weigert, Laub zu beseitigen, riskiert ein Bußgeld.

Kommt es zu einem Unfall, kann der Verursacher haftbar gemacht werden. Stürzt etwa ein Passant und verletzt sich, können Schmerzensgeld, Ersatz des Verdienstausfalls oder sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen solcher Schadensfälle.

Wie im Einzelfall entschieden wird, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab. Gerichte prüfen, ob die Reinigungspflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde und ob ein Mitverschulden des Gestürzten vorliegt. Fest steht: Regelmäßiges Fegen ist nicht nur eine Frage der Ordnung, sondern auch der Sicherheit.

ZAHNZUSATZ- UND UNFALLVERSICHERUNG: WENN DIE WIESN SCHMERZHAFT WIRD 

Ein Sturz von der Bierbank kann nicht nur peinlich, sondern auch kostspielig sein. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten häufig auch dann, wenn Alkohol im Spiel war – vorausgesetzt, der Vertrag deckt Zahnersatz zu 100 Prozent ab.

Anders bei der Unfallversicherung: Hier hängt die Leistung vom Tarif ab. Viele Anbieter schließen Alkoholunfälle unter dem Begriff „Bewusstseinsstörung“ aus. Nur wer spezielle Bausteine wie Sofortleistungen bei Knochenbrüchen oder Tagegelder vereinbart hat, kann auf Entschädigung hoffen.

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG: WENN DER STREIT ESKALIERT 

Ein Streit im Bierzelt kann schnell vor Gericht enden. Kommt es zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, greift nur ein erweiterter Straf-Rechtsschutz – Standard-Tarife decken solche Fälle in der Regel nicht ab. Wird dem Betroffenen Vorsatz oder gar ein Verbrechen vorgeworfen, entfällt der Versicherungsschutz vollständig.

HOHE TIERARZTKOSTEN: TUMORE HÄUFIG - BEHANDLUNGEN FÜRS BEWEGUNGSSYSTEM BESONDERS TEUER

Eine aktuelle Auswertung zeigt: Bei Hunden sind Operationen wegen Tumoren besonders häufig, die kostspieligsten Eingriffe betreffen jedoch den Bewegungsapparat. Was sollten Hundehalter wissen?

PRIVATHAFTPFLICHT: WENN DER SPASS TEUER WIRD

Auch abseits der Straße kann Alkohol teuer werden. Wer etwa im Festzelt das Smartphone des Nachbarn mit einer Bierdusche trifft oder beim Tanzen das Inventar beschädigt, kann auf seine Privathaftpflichtversicherung hoffen – aber nicht immer. „In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police“, erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Während Getränkeflecken oder Risse im Dirndl meist versichert sind, gelten Abnutzung oder Schweißspuren als Gebrauchsschäden – und bleiben damit unversichert.

LEBENSVERSICHERUNG IM UMBRUCH: JUNGE GENERATION FORDERT ANDERE KONZEPTE

Junge Erwachsene unter 40 Jahren meiden traditionelle Lebensversicherungen – nicht aus Desinteresse, sondern weil klassische Produkte oft nicht zu ihrer Lebenslage passen. Doch was erwarten Millennials und Gen Z stattdessen?

 

VERSICHERUNGSSCHUTZ AUF VOLKSFESTEN: WENN PROMILLE ZUM PROBLEM WERDEN 

Ein Prosit auf die Gemütlichkeit – aber besser mit Maß: Sobald Alkohol im Spiel ist, kann der Versicherungsschutz schnell bröckeln. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Verivox, die typische Wiesn-Szenarien unter die Lupe genommen hat. Ergebnis: Bei vier von fünf Versicherungen kann der Schutz eingeschränkt sein oder ganz entfallen.

Kfz-Versicherung: Ab 0,3 Promille drohen Konsequenzen

Wer nach dem Volksfest ins Auto steigt, riskiert mehr als nur den Führerschein. Bereits ab 0,3 Promille und ersten Ausfallerscheinungen kann ein Unfall zu strafrechtlichen Folgen führen. Die Kfz-Haftpflicht zahlt zwar zunächst den Schaden des Unfallgegners, kann sich aber bis zu 5.000 Euro vom Verursacher zurückholen. In der Vollkasko droht sogar ein Totalausfall – je nach Promillewert darf die Versicherung ihre Leistung vollständig kürzen.

KFZ-VERSICHERUNGEN: WARUM IHRE BEITRÄGE STEIGEN 

Die Preise in Kfz-Werkstätten explodieren: Stundensätze für Reparaturen haben 2024 erstmals die Marke von 200 Euro überschritten. Das treibt die Schadenkosten – und beeinflusst direkt Ihre Versicherungsprämien.

Werkstätten verlangen mittlerweile deutlich mehr für Reparaturen als früher: Im Jahr 2024 lag der Durchschnittsstundensatz für Mechanik-, Elektrik- oder Karosseriearbeiten bei rund 202 Euro, Lackierarbeiten sogar bei etwa 220 Euro. Gegenüber dem Vorjahr betrug der Anstieg fast acht Prozent.

 

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