FAKTEN ZUR PRIVATEN BASIS-RENTENVERSICHERUNG: WARUM WERTET EINE MINI-BU-RENTE DEN ALTERSVORSORGEVERTRAG AUF?
Die Absicherung der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist gleichermaßen für Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler und Selbstständige eine wichtige wie existenzsichernde Vorsorgemaßnahme. Im Rahmen der privaten Vorsorge kann der Versicherungsschutz wahlweise mit einem Versicherungsvertrag der Versorgungsschicht 3 oder auch in Verbindung mit einer steuerlich geförderten Basis-Rentenversicherung abgebildet werden. Während für Versicherungsverträge der Versorgungsschicht 3 eine weitgehende Gestaltungsfreiheit besteht, müssen bei der Absicherung des BU-Risikos in der Versorgungsschicht 1 einige Rahmenbedingungen beachtet werden. So muss beispielsweise der auf die Absicherung der BU-Rente entfallende Beitragsanteil immer < 50 Prozent des Gesamtbeitrages sein und die Auszahlung von Versicherungsleistungen darf nur rentenförmig erfolgen.
Mehr Informationen: www.heuberger-finanzdienste.de
Fordern Sie hier ein unabhängiges Beratungsgespräch an. Kontakt
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Heuberger
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Fachbuchautor & Herausgeber
Inhaber
HEUBERGER Finanzdienste
unabhängige Finanzberatung
Denkmalplatz 3a
D-38442 Wolfsburg-Fallersleben
Telefon: 0049 (0) 53 62 / 50 250 - 00
Telefax: 0049 (0) 53 62 / 50 250 - 25
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
