Privathaftpflicht: Wenn der Spaß teuer wird

Auch abseits der Straße kann Alkohol teuer werden. Wer etwa im Festzelt das Smartphone des Nachbarn mit einer Bierdusche trifft oder beim Tanzen das Inventar beschädigt, kann auf seine Privathaftpflichtversicherung hoffen – aber nicht immer. „In modernen Tarifen sind Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen oft eingeschlossen, aber längst nicht in jeder Police“, erklärt Aljoscha Ziller, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH.
Während Getränkeflecken oder Risse im Dirndl meist versichert sind, gelten Abnutzung oder Schweißspuren als Gebrauchsschäden – und bleiben damit unversichert.

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Mathias Heuberger

Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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