Zahnzusatz- und Unfallversicherung: Wenn die Wiesn schmerzhaft wird 

Ein Sturz von der Bierbank kann nicht nur peinlich, sondern auch kostspielig sein. Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten häufig auch dann, wenn Alkohol im Spiel war – vorausgesetzt, der Vertrag deckt Zahnersatz zu 100 Prozent ab.

Anders bei der Unfallversicherung: Hier hängt die Leistung vom Tarif ab. Viele Anbieter schließen Alkoholunfälle unter dem Begriff „Bewusstseinsstörung“ aus. Nur wer spezielle Bausteine wie Sofortleistungen bei Knochenbrüchen oder Tagegelder vereinbart hat, kann auf Entschädigung hoffen.

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Mathias Heuberger

Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
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